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Rechtssatz RS0128931×

Rechtssatz RS0128931

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128931

Geschäftszahl

16Ok2/13; 16Ok4/23h

Entscheidungsdatum

30.11.2023

Rechtssatz

Von einem international tätigen Unternehmen sind Kenntnisse der Grundzüge des europäischen Fusionsrechts zu erwarten; dazu zählt auch das Wissen, dass es für die Frage der Anmeldebedürftigkeit eines Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Europäischen Union insbesondere auf die weltweit und in den einzelnen Mitgliedstaaten erzielten Umsätze ankommt.

Anmerkung

Fortführung des stillgelegten Rechtssatzes RS0128930.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 2/13
    Entscheidungstext OGH 27.06.2013 16 Ok 2/13
    Beisatz: Hier: Der Anwaltskanzlei wurden keine Umsatzzahlen der Zielunternehmen für Österreich bekanntgegeben, sie hat solche auch nicht abgefragt. (T1)
  • 16 Ok 4/23h
    Entscheidungstext OGH 30.11.2023 16 Ok 4/23h
    vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128931

Im RIS seit

20.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2024

Dokumentnummer

JJR_20130627_OGH0002_0160OK00002_1300000_003