Rechtssatz RS0128931
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128931
Entscheidungsdatum
30.11.2023
Rechtssatz
Von einem international tätigen Unternehmen sind Kenntnisse der Grundzüge des europäischen Fusionsrechts zu erwarten; dazu zählt auch das Wissen, dass es für die Frage der Anmeldebedürftigkeit eines Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Europäischen Union insbesondere auf die weltweit und in den einzelnen Mitgliedstaaten erzielten Umsätze ankommt.
Anmerkung
Fortführung des stillgelegten Rechtssatzes RS0128930.
Entscheidungstexte
- 16 Ok 2/13
Entscheidungstext OGH 27.06.2013 16 Ok 2/13
Beisatz: Hier: Der Anwaltskanzlei wurden keine Umsatzzahlen der Zielunternehmen für Österreich bekanntgegeben, sie hat solche auch nicht abgefragt. (T1)
- 16 Ok 4/23h
Entscheidungstext OGH 30.11.2023 16 Ok 4/23h
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128931
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2024
Dokumentnummer
JJR_20130627_OGH0002_0160OK00002_1300000_003