Rechtssatz RS0128978
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128978
Entscheidungsdatum
09.11.2016
Rechtssatz
Fast jedes Gut ist bis zu einem gewissen Grad den in Art 17 Abs 4 lit d CMR angeführten Gefahren ausgesetzt. Beurteilungsbasis dafür, ob die natürliche Beschaffenheit eine besondere Gefährdung in sich birgt, ist der normale Transportverlauf des ordnungsgemäß geladenen Gutes bei den jeweils zu erwartenden Witterungsbedingungen in durchschnittlicher Beförderungszeit mit einem üblichen, in der Regel mit Plane gedeckten Fahrzeug.Fast jedes Gut ist bis zu einem gewissen Grad den in Artikel 17, Absatz 4, Litera d, CMR angeführten Gefahren ausgesetzt. Beurteilungsbasis dafür, ob die natürliche Beschaffenheit eine besondere Gefährdung in sich birgt, ist der normale Transportverlauf des ordnungsgemäß geladenen Gutes bei den jeweils zu erwartenden Witterungsbedingungen in durchschnittlicher Beförderungszeit mit einem üblichen, in der Regel mit Plane gedeckten Fahrzeug.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 102/13w
Entscheidungstext OGH 03.07.2013 7 Ob 102/13w
Beisatz: Hier: Die starr eingeklebte Windschutzscheibe des Mähdreschers war bei ungefedertem Transport nur eingeschränkt bruchsichert, wobei die gewählte Transportart branchenüblich und fachgerecht war, jedoch eine sehr angepasste Fahrweise erfordert. (T1); Veröff: SZ 2013/67
- 7 Ob 159/16g
Entscheidungstext OGH 09.11.2016 7 Ob 159/16g
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128978
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2016
Dokumentnummer
JJR_20130703_OGH0002_0070OB00102_13W0000_001