Rechtssatz RS0129130
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129130
Entscheidungsdatum
20.09.2013
Rechtssatz
Die Bestellung eines Sachwalters ist nicht gerechtfertigt, wenn die Betroffene die Details des österreichischen Scheidungsrechts und damit zusammenhängende Fragen der Behauptungs‑ und Beweislast nicht kennt. Die mangelnde Kenntnis des österreichischen Scheidungsrechts trifft auf viele scheidungswillige Personen zu, ohne dass für diese ein Sachwalter bestellt werden müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129130
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2014
Dokumentnummer
JJR_20130920_OGH0002_0050OB00160_13K0000_001