Rechtssatz RS0129175
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129175
Entscheidungsdatum
26.11.2013
Rechtssatz
§ 16 AngG steht dem nachträglichen Wegfall eines bereits aliquot erworbenen Sonderzahlungsanspruchs entgegen.Paragraph 16, AngG steht dem nachträglichen Wegfall eines bereits aliquot erworbenen Sonderzahlungsanspruchs entgegen.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 82/13v
Entscheidungstext OGH 26.11.2013 9 ObA 82/13v
Beisatz: Eine Bestimmung in Kollektiv‑ oder Einzelvertrag im Anwendungsbereich des § 16 AngG, wonach die (aliquot) bereits in Verdienen gebrachte Sonderzahlung im Fall einer schuldhaften Entlassung, eines unberechtigten Austritts oder einer Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Angestellten als gar nicht erworben gilt und eine allenfalls bereits erhaltene Sonderzahlung zurückzuzahlen ist, ist unwirksam. (T1)
Beisatz: Hier: Dem Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs unterliegende Angestellte. (T2);
Veröff: SZ 2013/111
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129175
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
JJR_20131126_OGH0002_009OBA00082_13V0000_001