Rechtstracker.at
Entscheidung 9 ObA 82/13v×

Entscheidung 9 ObA 82/13v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028232 Rechtssatz 17.10.1978Zivilrecht
§ 16 AngG schafft keinen Anspruch auf eine Remuneration oder eine andere besondere Entlohnung, sondern setzt einen solchen Anspruch voraus und legt nur fest, dass der Anspruch dann - wenn er dem Grunde nach besteht - im Falle einer Lösung des Dienstverhältn …
RS0028235 Rechtssatz 16.01.1991Zivilrecht
Geht man vom Zweck der zwingenden Bestimmung des § 16 AngG aus, dem Angestellten das durch die Arbeitsleistung quotenmäßig fortlaufend von Tag zu Tag verdiente Entgelt auch dann zu sichern, wenn er vorzeitig ausscheidet, dann ist der einleitende Halbsatz de …
RS0028850 Rechtssatz 30.08.1989Zivilrecht
Die zwingende Bestimmung des § 16 AngG kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalenderjahr oder Arbeitsjahr gebührenden Remu …
RS0029931 Rechtssatz 22.09.1970Zivilrecht
Die in § 40 AngG angeführten Rechte des Angestellten können weder durch Einzeldienstvertrag noch durch Kollektivvertrag beschränkt werden. Von zwingenden Rechtsvorschriften abweichende Regelungen kann ein KollV nur dann rechtswirksam treffen, wenn die Recht …
RS0030313 Rechtssatz 08.11.1989Zivilrecht
§ 16 AngG schafft keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen, sondern setzt voraus (arg "..... falls ......"), dass er auf Grund des Einzelvertrages, eines KollV oder einer sonstigen (neben dem AngG anwendbaren) Norm besteht; in einem solchen Fall ist …
RS0048332 Rechtssatz 10.05.1995Zivilrecht
Den Kollektivvertragsparteien ist es unbenommen, das Entstehen des Anspruches auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Nach dem oben genannten Kollektivvertrag entfällt der Anspruch auf die aliquo …
RS0102516 Rechtssatz 10.07.1996Zivilrecht
Sonderzahlungen sind eine Form aperiodischen Entgelts, das wie das laufende Entgelt die Tag für Tag geleistete Arbeit abgelten sollen.
RS0129175 Rechtssatz 26.11.2013Zivilrecht
§ 16 AngG steht dem nachträglichen Wegfall eines bereits aliquot erworbenen Sonderzahlungsanspruchs entgegen.