Rechtssatz RS0129449
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129449
Entscheidungsdatum
27.03.2014
Rechtssatz
Mit der Verleihung des Öffentlichkeitsrechts für die Privatschule ist gemäß § 13 Abs 2 lit c PrivatschulG die Verpflichtung zur Einhaltung der für die entsprechenden öffentlichen Schulen geltenden schulrechtlichen Vorschriften verbunden, worunter auch das SchOG fällt.Mit der Verleihung des Öffentlichkeitsrechts für die Privatschule ist gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Litera c, PrivatschulG die Verpflichtung zur Einhaltung der für die entsprechenden öffentlichen Schulen geltenden schulrechtlichen Vorschriften verbunden, worunter auch das SchOG fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129449
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2016
Dokumentnummer
JJR_20140327_OGH0002_0010OB00029_14T0000_003