Rechtssatz RS0129673
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129673
Entscheidungsdatum
09.07.2014
Norm
RAO §21a
VersVG §158b
AVBV 1951 Art3 Abs1 litc
Rechtssatz
Verletzt der Treuhänder den zwischen ihm und den Werkunternehmer geschlossenen Treuhandvertrag dadurch, dass er die auf dem Treuhandkonto eingehenden Zahlungen nicht einbehält, sondern mit dem Werkbesteller überweist, sodass der Werklohn offenbleibt, liegt ein Dauerverstoß und damit nur ein einziger Versicherungsfall vor. Dieser tritt mit der ersten treuwidrigen Überweisung an den Werkbesteller ein.
Schlagworte
Serienschadenklausel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129673
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016
Dokumentnummer
JJR_20140709_OGH0002_0070OB00070_14S0000_001