Rechtssatz RS0129674
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129674
Entscheidungsdatum
09.07.2014
Rechtssatz
Die Regelung, dass die Versicherungssumme nur einmal bezahlt wird, ist jedenfalls dann nicht gröblich benachteiligend, wenn sie sich auf einen Geschäftsfall mit einem Dauerverstoß gegenüber einem geschädigten Dritten mit einem Schaden bezieht.
Schlagworte
Serienschadenklausel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129674
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016
Dokumentnummer
JJR_20140709_OGH0002_0070OB00070_14S0000_002