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Rechtssatz RS0129736

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129736

Geschäftszahl

5Ob39/14t

Entscheidungsdatum

04.09.2014

Rechtssatz

Der für die Wirksamkeit der Schenkung auf den Todesfall erforderliche Verzicht des Geschenkgebers auf den Widerruf der Schenkung kann durch die Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots ersetzt werden und dieses kann folglich die Gültigkeit des Vertrags bewirken. Dies gilt auch dann, wenn das Belastungs‑ und Veräußerungsverbot bloß obligatorisch wirkt, weil es nicht im Grundbuch einverleibt wurde oder werden konnte. Auch ein bloß obligatorisches Belastungs‑ und Veräußerungsverbot hat nämlich eine dem ebenfalls nur obligatorisch wirkenden Verzicht des Geschenkgebers auf den Widerruf der Schenkung gleichkommende Warn- und Sicherungsfunktion.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 39/14t
    Entscheidungstext OGH 04.09.2014 5 Ob 39/14t
    Veröff: SZ 2014/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129736

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2016

Dokumentnummer

JJR_20140904_OGH0002_0050OB00039_14T0000_001