Rechtssatz RS0129782
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129782
Entscheidungsdatum
30.10.2014
Rechtssatz
Der unter Berufung auf seine Eintrittsberechtigung gemäß § 14 Abs 3 MRG einschreitende (einfache) Nebenintervenient kann auch dann Einwendungen gegen die Aufkündigung erheben, wenn der Aufgekündigte selbst keine Einwendungen erhoben hat.Der unter Berufung auf seine Eintrittsberechtigung gemäß Paragraph 14, Absatz 3, MRG einschreitende (einfache) Nebenintervenient kann auch dann Einwendungen gegen die Aufkündigung erheben, wenn der Aufgekündigte selbst keine Einwendungen erhoben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129782
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015
Dokumentnummer
JJR_20141030_OGH0002_0080OB00071_14W0000_001