Rechtssatz RS0129810
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129810
Entscheidungsdatum
22.10.2014
Norm
AusbVorbG §1 Abs1 Z9
TierärzteG §12 Abs1
TierärzteG §24 Abs2
Rechtssatz
Ein Ausbildungsvertrag über den Lehrgang zum Pferdephysiotherapeuten verstößt gegen § 1 Abs 1 Z 9 AusbVorbG, wenn Ausbildungsinhalt auch solche Heilbehandlungen sind, die über die bloße Hilfestellung im Sinne des § 24 Abs 2 TierärzteG hinausgehen und daher nach § 12 Abs 1 TierärzteG nur von einem Tierarzt selbst ausgeübt werden dürfen.Ein Ausbildungsvertrag über den Lehrgang zum Pferdephysiotherapeuten verstößt gegen Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 9, AusbVorbG, wenn Ausbildungsinhalt auch solche Heilbehandlungen sind, die über die bloße Hilfestellung im Sinne des Paragraph 24, Absatz 2, TierärzteG hinausgehen und daher nach Paragraph 12, Absatz eins, TierärzteG nur von einem Tierarzt selbst ausgeübt werden dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129810
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
JJR_20141022_OGH0002_0010OB00142_14K0000_001