Rechtssatz RS0130277
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130277
Entscheidungsdatum
22.09.2015
Rechtssatz
Ein anonymes Zahlungsinstrument liegt vor, wenn es dem Zahlungsdienstleister nicht möglich ist zu überprüfen, ob die Zustimmung zum Zahlungsvorgang (Autorisierung) durch den tatsächlich Berechtigten erfolgt.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 252/14h
Entscheidungstext OGH 22.09.2015 4 Ob 252/14h
Beisatz: Die Unterschrift kann ein personalisiertes Sicherheitsmerkmal sein, nicht jedoch die Kunden-Kontrollnummer. (T1)
Beisatz: Eine Pre‑Paid Kreditkarte ohne vorab hinterlegte Unterschriftenprobe ist ein anonymes Zahlungsinstrument. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130277
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2015
Dokumentnummer
JJR_20150922_OGH0002_0040OB00252_14H0000_001