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Entscheidung 4 Ob 252/14h×

Entscheidung 4 Ob 252/14h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016780 Rechtssatz 07.02.1989Zivilrecht
Es genügt, dass das Umgehungsgeschäft objektiv den Sinn und Zweck der umgangenen Norm vereitelt; auf eine spezielle Umgehungsabsicht der Parteien kommt es nicht an. Dass der Treugeber in Kauf nimmt, dass der Treuhandvertrag von den Behörden als Umgehung des …
RS0018153 Rechtssatz 27.04.1976Zivilrecht
Die Frage, ob die umgangene Norm auf das Umgehungsgeschäft trotzdem anzuwenden ist, muss auf Grund einer Prüfung des Normzweckes beantwortet werden. Würde dieser Zweck durch die Zulassung des Umgehungsgeschäftes vereitelt werden, so ist die Norm auch auf di …
RS0018173 Rechtssatz 27.04.1976Zivilrecht
Ein Umgehungsgeschäft liegt dann vor, wenn die Parteien die von einer Norm angeordneten Rechtsfolgen dadurch vermeiden, dass sie ein Rechtsgeschäft schließen, das dem Wortlaut nach nicht von dieser Norm betroffen wird, das jedoch den gleichen Zweck erfüllt …
RS0034404 Rechtssatz 19.02.1974Zivilrecht
Sofern nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, ist es auch möglich, kürzere Fristen zur Geltendmachung von Lohnansprüchen vertraglich zu vereinbaren, wobei es sich sowohl um Ausschlußfristen als auch um eine gemäß § 1502 ABGB mögliche …
RS0128735 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Eine geltungserhaltende Reduktion nicht ausgehandelter missbräuchlicher Klauseln im Individualprozess über ein Verbrauchergeschäft kommt aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 14. 6. 2012, C‑618/10 [Banco Espanol de Crédito]) nicht …
RS0130277 Rechtssatz 22.09.2015Zivilrecht
Ein anonymes Zahlungsinstrument liegt vor, wenn es dem Zahlungsdienstleister nicht möglich ist zu überprüfen, ob die Zustimmung zum Zahlungsvorgang (Autorisierung) durch den tatsächlich Berechtigten erfolgt.
RS0130278 Rechtssatz 22.09.2015Zivilrecht
Das Erstattungsrecht des E-Geld-Inhabers beträgt nach der allgemeinen Verjährungsfrist 30 Jahre. Davon darf zu Lasten des E-Geld-Inhabers nicht abgewichen werden.
RS0130279 Rechtssatz 22.09.2015Zivilrecht
Für den Ausschluss der §§ 35 Abs 1 Z 2 und 3, 36 Abs 2 und 44 Abs 3 ZaDiG kommt es darauf an, ob für das Zahlungsinstrument eine Sperrmöglichkeit ohne nennenswerte Zusatzkosten und ohne wesentliche Einschränkung der Benutzerfreundlichkeit eingebaut werden k …
RS0130280 Rechtssatz 22.09.2015Zivilrecht
Eine Klausel in AGB, wonach der Kunde bei Erwerb einer Pre-Paid Kreditkarte zwingend auch eine Verpackung erwerben muss, verstößt gegen § 17 E-Geldgesetz.
RS0130281 Rechtssatz 22.09.2015Zivilrecht
Das für den Rücktausch von E-Geld verlangte Entgelt muss verhältnismäßig zum rückgetauschten E-Geld und an den tatsächlichen Kosten des E-Geld-Emittenten ausgerichtet sein, was nur dann der Fall ist, wenn entweder ein prozentuelles Entgelt oder eine Staffel …