Rechtssatz RS0130337
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130337
Entscheidungsdatum
25.08.2015
Rechtssatz
Wird gleichzeitig mit einem (hier: auf 10 Jahre) befristeten Mietvertrag dem Mieter eine mit derselben Frist ausgestattete Kaufoption über das Mietobjekt eingeräumt, kann - mangels anderslautender Vereinbarung - im Falle einer berechtigten vorzeitigen Auflösung des Mietvertrags aus wichtigem Grund durch den Vermieter nicht angenommen werden, dass die Kaufoption über die Dauer des aufgelösten Mietvertrags hinaus Bestand haben soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130337
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2015
Dokumentnummer
JJR_20150825_OGH0002_0050OB00130_15A0000_001