Rechtssatz RS0130363
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130363
Entscheidungsdatum
02.09.2015
Norm
AUVB 2005 Art18.3.
VersVG §179
Rechtssatz
Die Hypersensibilität gegen Insektengift - wie eine bestehende Allergie gegen Wespengift - ist unter den Begriff "Gebrechen" zu subsumieren. Aus Art 18.3. AUVB 2005 ergibt sich, dass bei der Quantifizierung des Mitwirkungsanteils vom konkreten Versicherungsnehmer und seiner individuellen Körpergestaltung auszugehen ist.Die Hypersensibilität gegen Insektengift - wie eine bestehende Allergie gegen Wespengift - ist unter den Begriff "Gebrechen" zu subsumieren. Aus Artikel 18 Punkt 3, AUVB 2005 ergibt sich, dass bei der Quantifizierung des Mitwirkungsanteils vom konkreten Versicherungsnehmer und seiner individuellen Körpergestaltung auszugehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130363
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20150902_OGH0002_0070OB00103_15W0000_002