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Entscheidung 7 Ob 103/15w×

Entscheidung 7 Ob 103/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0119520 Rechtssatz 17.11.2004Zivilrecht
Art 3 Pkt 1.1. AUVB 1980 sieht insoferne ausdrücklich eine sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes vor, als eine Versicherungsleistung nur für die durch den eingetretenen Unfall hervorgerufenen Folgen zu erbringen ist, der Versicherer also nur für je …
RS0119521 Rechtssatz 17.11.2004Zivilrecht
Gebrechen iSd Art 3 Pkt 1.1 lit a AUVB sind dauernde abnorme Gesundheitszustände, die eine einwandfreie Ausübung der normalen Körperfunktionen nicht mehr zulassen, wobei die Vorschädigung dem Versicherten nicht bewusst sein muss. Die Beschwerden mussten sic …
RS0119522 Rechtssatz 17.11.2004Zivilrecht
Der Versicherer ist für die Mitwirkung von Gebrechen bzw Krankheiten an den Unfallsfolgen, insbesondere, dass deren Anteil der Beeinflussung nicht weniger als 25 % beträgt, mit anderen Worten, dass der Mitwirkungsanteil mindestens 25 % beträgt, beweispflich …
RS0128840 Rechtssatz 23.05.2013Zivilrecht
Die generalisierende, abstrakte Betrachtungsweise zur Ermittlung des Invaliditätsgrads in der Unfallversicherung bezieht sich nur darauf, dass individuelle Erfordernisse des Berufs oder besondere Fähigkeiten, soweit sie medizinisch keine Bedeutung haben, au …
RS0128847 Rechtssatz 26.03.2013Zivilrecht
Eine Infektion, umgangssprachlich auch „Ansteckung“, ist das Eindringen eines selbständig vermehrungsfähigen tierischen oder pflanzlichen Krankheitserregers in den Körper, der durch seine Lebensfähigkeit bestimmte örtlich begrenzte oder allgemeine Störungen …
RS0129277 Rechtssatz 17.12.2013Zivilrecht
Löst ein im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit erlittener Wespenstich einen anaphylaktischen Schock aus, liegt trotz der beim Versicherten bestehenden Allergie ein Arbeitsunfall vor; ein Wespenstich ist in diesem Zusammenhang …
RS0130362 Rechtssatz 02.09.2015Zivilrecht
Bisse - auch Bisse oder Stiche von Insekten -, Tritte und Kratzer von Tieren sind Unfallereignisse von außen.
RS0130363 Rechtssatz 02.09.2015Zivilrecht
Die Hypersensibilität gegen Insektengift - wie eine bestehende Allergie gegen Wespengift - ist unter den Begriff "Gebrechen" zu subsumieren. Aus Art 18.3. AUVB 2005 ergibt sich, dass bei der Quantifizierung des Mitwirkungsanteils vom konkreten Versicherungs …
RS0130364 Rechtssatz 02.09.2015Zivilrecht
Die Rechtslage und Judikatur zu § 175 ASVG kann nicht auf eine private, vertraglich vereinbarte Unfallversicherung übertragen werden, weil Grundlage des Vertrags die AUVB 2005 sind.