Rechtssatz RS0130409
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130409
Entscheidungsdatum
22.04.2026
Rechtssatz
Das Vertretungsmonopol des nach § 1 TSchVG bestellten Kurators steht der selbständigen Schadenersatzklage des Anleiheninhabers nicht entgegen, wenn der Anspruch von einem individuell zu beurteilenden Sachverhalt (hier: Willensentschluss des Anlegers) abhängt oder nicht nur im Anleihenverhältnis wurzelt, sondern sich auch auf einen weiteren Verpflichtungsgrund stützt (hier: Schutzgesetzverletzung des beklagten Organmitglieds).Das Vertretungsmonopol des nach Paragraph eins, TSchVG bestellten Kurators steht der selbständigen Schadenersatzklage des Anleiheninhabers nicht entgegen, wenn der Anspruch von einem individuell zu beurteilenden Sachverhalt (hier: Willensentschluss des Anlegers) abhängt oder nicht nur im Anleihenverhältnis wurzelt, sondern sich auch auf einen weiteren Verpflichtungsgrund stützt (hier: Schutzgesetzverletzung des beklagten Organmitglieds).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 176/15h
Entscheidungstext OGH 20.10.2015 4 Ob 176/15h
Veröff: SZ 2015/111
- 9 Ob 65/19b
Entscheidungstext OGH 30.10.2019 9 Ob 65/19b
Vgl; Beisatz: Einzelne Anleihegläubiger sind aufgrund von § 9 TSchVG nicht aktiv legitimiert, Ansprüche aus jenen Angelegenheiten geltend zu machen, die „gemeinsame Rechte der Besitzer von Teilschuldverschreibungen“ betreffen. Für die Geltendmachung dieser Angelegenheiten kommt vielmehr dem Kurator ein Monopol zu. (T1)
- 8 Ob 99/25d
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.04.2026 8 Ob 99/25d
Beisatz: Hier: Haftung einer Sacheinlageprüferin für einen wissentlich falsch erstellten Sacheinlageprüfbericht. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130409
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2026
Dokumentnummer
JJR_20151020_OGH0002_0040OB00176_15H0000_001