Rechtssatz RS0130439
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130439
Entscheidungsdatum
27.05.2015
Rechtssatz
Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, wonach bei Onlinebanking nach erfolgter Auftragsfreigabe die SMS, mit der dem Kunden die mobile TAN mitgeteilt wurde, umgehend zu löschen ist. Kein Verstoß gegen § 864a ABGB.Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, wonach bei Onlinebanking nach erfolgter Auftragsfreigabe die SMS, mit der dem Kunden die mobile TAN mitgeteilt wurde, umgehend zu löschen ist. Kein Verstoß gegen Paragraph 864 a, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130439
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2016
Dokumentnummer
JJR_20150527_OGH0002_0080OB00058_14H0000_004