Rechtssatz RS0130582
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130582
Entscheidungsdatum
01.09.2015
Norm
PSG §27 Abs1
PSG §27 Abs2
Rechtssatz
Der Privatstiftung kommt grundsätzlich auch im Verfahren zur gerichtlichen Bestellung oder Abberufung von Stiftungsorganen Parteistellung zu, da die Besetzung mit konkreten Vorstandsmitgliedern auch die „rechtlich geschützte Stellung“ der Privatstiftung betrifft. Dies muss auch im Zusammenhang mit den Freiräumen des Stifters bei der Gestaltung der Organstruktur und den typischerweise bestehenden Freiräumen des Vorstands etwa bei zum Gemeinwohl geschaffenen Stiftungen gesehen werden. Das Verfahren soll die Verfolgung des Stiftungszwecks gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130582
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20150901_OGH0002_0060OB00046_15F0000_002