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Rechtssatz RS0130582

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0130582

Geschäftszahl

6Ob46/15f

Entscheidungsdatum

01.09.2015

Norm

PSG §27 Abs1
PSG §27 Abs2

Rechtssatz

Der Privatstiftung kommt grundsätzlich auch im Verfahren zur gerichtlichen Bestellung oder Abberufung von Stiftungsorganen Parteistellung zu, da die Besetzung mit konkreten Vorstandsmitgliedern auch die „rechtlich geschützte Stellung“ der Privatstiftung betrifft. Dies muss auch im Zusammenhang mit den Freiräumen des Stifters bei der Gestaltung der Organstruktur und den typischerweise bestehenden Freiräumen des Vorstands etwa bei zum Gemeinwohl geschaffenen Stiftungen gesehen werden. Das Verfahren soll die Verfolgung des Stiftungszwecks gewährleisten.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 46/15f
    Entscheidungstext OGH 01.09.2015 6 Ob 46/15f
    Bem: Mit ausführlicher Begründung. (T1)
    Bem: Gegenteilig zu RS0129699. (T2); Veröff: SZ 2015/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130582

Im RIS seit

08.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018

Dokumentnummer

JJR_20150901_OGH0002_0060OB00046_15F0000_002