Rechtssatz RS0130712
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130712
Entscheidungsdatum
16.12.2025
Rechtssatz
Selbst bei Annahme einer wirtschaftlichen Einheit des Errichtungs- mit dem Liegenschaftskaufvertrag iSd § 2 Abs 4 BTVG, ist der Liegenschaftsveräußerer selbst nicht als (weiterer) „Bauträger“ im Sinne des BTVG anzusehen. Ihn trifft daher weder die Sicherungspflicht des § 7 Abs 1 BTVG noch die Rückzahlungspflicht des § 15 BTVG.Selbst bei Annahme einer wirtschaftlichen Einheit des Errichtungs- mit dem Liegenschaftskaufvertrag iSd Paragraph 2, Absatz 4, BTVG, ist der Liegenschaftsveräußerer selbst nicht als (weiterer) „Bauträger“ im Sinne des BTVG anzusehen. Ihn trifft daher weder die Sicherungspflicht des Paragraph 7, Absatz eins, BTVG noch die Rückzahlungspflicht des Paragraph 15, BTVG.
Entscheidungstexte
- 9 Ob 12/16d
Entscheidungstext OGH 21.04.2016 9 Ob 12/16d
Veröff: SZ 2016/46
- 4 Ob 111/25i
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 16.12.2025 4 Ob 111/25i
Beisatz: Den Liegenschaftsverkäufer trifft daher weder die Sicherungspflicht des § 7 Abs 1 BTVG noch die Rückzahlungspflicht des § 15 BTVG. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130712
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2026
Dokumentnummer
JJR_20160421_OGH0002_0090OB00012_16D0000_001