Rechtssatz RS0130735
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130735
Entscheidungsdatum
15.12.2015
Rechtssatz
Hat ein Arbeitnehmer seine Kündigung erfolgreich bekämpft, so kann er im Rahmen der Anrechnung seines zwischenzeitlichen anderen Erwerbs bei der von seinem Arbeitgeber geschuldeten Nachzahlung des vertragsgemäßen Entgelts solche Aufwendungen, die er für ein Zwischendienstverhältnis zu tragen hatte (hier: Kosten für längere Anfahrtswege), in Abzug bringen. (in diesem Sinne bereits 4 Ob 32/64 = Arb 7946 = RIS-Justiz RS0025819)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130735
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2016
Dokumentnummer
JJR_20151215_OGH0002_008OBA00061_15A0000_001