Rechtssatz RS0130946
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130946
Entscheidungsdatum
07.01.2026
Rechtssatz
Mit der dem Privatbeteiligten eingeräumten Nichtigkeitsbeschwerde kann ausschließlich die Abweisung eines Beweisantrags (§ 55 StPO), nicht aber sonstige Anträge geltend gemacht werden.Mit der dem Privatbeteiligten eingeräumten Nichtigkeitsbeschwerde kann ausschließlich die Abweisung eines Beweisantrags (Paragraph 55, StPO), nicht aber sonstige Anträge geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
- 14 Os 75/16k
Entscheidungstext OGH 14.09.2016 14 Os 75/16k
Beisatz: Unterlassene Anleitung (§ 10 Abs 2 StPO) ist nicht deren Gegenstand. Damit haben Privatbeteiligte keinen mit Nichtigkeitsbeschwerde durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der in § 238 Abs 3 StPO erwähnten Begründungspflicht. (T1)
- 13 Os 106/25z
Entscheidungstext OGH 07.01.2026 13 Os 106/25z
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130946
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026
Dokumentnummer
JJR_20160914_OGH0002_0140OS00075_16K0000_001