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Rechtssatz RS0130955

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0130955

Geschäftszahl

15Os21/16a (15Os62/16f)

Entscheidungsdatum

07.09.2016

Rechtssatz

Das „als überführt oder schuldig Hinstellen“ setzt einen wertenden Schuldvorwurf voraus, der sich auch aus dem gesamten Kontext und der Tendenz eines Berichts ergeben kann. Der Bericht ist  einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen und danach zu beurteilen, ob er in seiner Gesamtheit als Vorverurteilung zu bewerten ist – sohin die Täterschaft deutlich unterstellt wird – oder bloß eine nicht (iSd Paragraph 7 b, Absatz eins, MedienG) tatbestandsmäßige Schilderung einer Verdachtslage vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130955

Im RIS seit

25.10.2016

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016

Dokumentnummer

JJR_20160907_OGH0002_0150OS00021_16A0000_002