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Entscheidung 15 Os 21/16a×

Entscheidung 15 Os 21/16a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0119300 Rechtssatz 27.07.2004Strafrecht
Auch nach Einführung der Tatsachenrüge (§§ 281 Abs 1 Z 5a, 345 Abs 1 Z 10a StPO) kann der Bedeutungsinhalt einer Äußerung, der eine Tatfrage darstellt, nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an den Obersten Gerichtshof herangetragen werde …
RS0123504 Rechtssatz 29.04.2008Strafrecht
Die im Bereich der Mediengerichtsbarkeit aus einer an der MRK orientierten Interpretation innerstaatlicher Verfahrensbestimmungen abzuleitende Einschränkung des Beweiswürdigungsermessens hat zur Folge, dass eine aus Sicht des Obersten Gerichtshofs nicht sac …
RS0124327 Rechtssatz 13.11.2008Strafrecht
Ein Entschädigungsanspruch nach § 7b MedienG steht demjenigen einer strafbaren Handlung Verdächtigen, aber nicht rechtskräftig Verurteilten zu, der in einem Medium einer gerichtlich strafbaren Handlung als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter …
RS0130953 Rechtssatz 07.09.2016Strafrecht
Anspruchsbegründend nach § 7b Abs 1 MedienG wird eine Veröffentlichung erst dann, wenn sie die Schilderung einer – noch so dringenden – Verdachtslage verlässt und – Ermittlungs‑ und Beweisverfahren so präjudizierend – eine abschließende Bewertung der Beweis …
RS0130955 Rechtssatz 07.09.2016Strafrecht
Das „als überführt oder schuldig Hinstellen“ setzt einen wertenden Schuldvorwurf voraus, der sich auch aus dem gesamten Kontext und der Tendenz eines Berichts ergeben kann. Der Bericht ist einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen und danach zu beurteilen, ob …