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Rechtssatz RS0130986

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0130986

Geschäftszahl

17Os15/16h

Entscheidungsdatum

03.10.2016

Rechtssatz

Als im Sinn des Paragraph 302, Absatz 2, zweiter Satz StGB tatbestandsmäßige Vermögensschäden sind nur solche anzusehen, die unmittelbar durch den Befugnisfehlgebrauch entstanden sind (arg: „durch die Tat“). Dies trifft auf gerade durch die missbräuchliche Ausgabe von Parkklebern bewirkten, nicht aber auf (erst) infolge späterer (rechtswidriger Inanspruchnahme von Parkflächen unter) Verwendung des durch die Tat erlangten Parkklebers hervorgerufenen Abgabenausfall zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130986

Im RIS seit

08.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2016

Dokumentnummer

JJR_20161003_OGH0002_0170OS00015_16H0000_001