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Entscheidung 17 Os 15/16h×

Entscheidung 17 Os 15/16h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094410 Rechtssatz 02.04.1981Strafrecht
Der Tatbestand des Betrugs erfasst nur den unmittelbar aus der infolge der Täuschung bewirkten Vermögensschaden, nicht aber bloß mittelbar bewirkte (Folgeschäden) Schäden.
RS0096174 Rechtssatz 11.09.1990Strafrecht
In Bezug auf mehrere Geschenke auch desselben Geschenkgebers ist zwar der Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB - ungeachtet dessen, dass § 304 Abs 2 StGB nunmehr eine Wertqualifikation normiert - weder im Fall des § 304 StGB noch in den Fällen der §§ 30 …
RS0118429 Rechtssatz 17.12.2003Strafrecht
Begnügt sich der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rechts- oder Subsumtionsrüge mit dem Verweis auf eine veröffentlichte Stelle im wissenschaftlichen Schrifttum und beschränkt sich diese ihrerseits auf eine bloße Rechtsbehauptung, statt ihren Standpunk …
RS0118870 Rechtssatz 07.04.2004Strafrecht
Sieht sich der Oberste Gerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf eine verfehlte Subsumtion mangels eines darüber hinausgehenden konkreten Nachteils für den Angeklagten nicht zu amtswegigem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO veranlasst, so besteh …
RS0130418 Rechtssatz 11.11.2015Strafrecht
Der von § 153 StGB verlangte Vermögensnachteil muss unmittelbar durch den Missbrauch der Vertretungsbefugnis entstehen und nicht etwa erst durch eine zusätzliche Handlung des Machtgebers oder eines Dritten.
RS0130986 Rechtssatz 03.10.2016Strafrecht
Als im Sinn des § 302 Abs 2 zweiter Satz StGB tatbestandsmäßige Vermögensschäden sind nur solche anzusehen, die unmittelbar durch den Befugnisfehlgebrauch entstanden sind (arg: „durch die Tat“). Dies trifft auf gerade durch die missbräuchliche Ausgabe von P …