Rechtssatz RS0131043
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131043
Entscheidungsdatum
29.09.2016
Rechtssatz
Die von einem eingeantworteten, jedoch im Grundbuch noch nicht eingetragenen Erben angestrebte Abschreibung eines Grundstücks und dessen Zuschreibung zu einer neu zu begründenden EZ zugunsten des Erblassers ist nicht zulässig; dabei handelt es sich nämlich um keinen der typischen Verkaufsvorbereitungsfälle, in denen die Rechtsprechung dem Erben ausnahmsweise eine Antragslegitimation zubilligt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131043
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2016
Dokumentnummer
JJR_20160929_OGH0002_0050OB00083_16S0000_001