Rechtssatz RS0131145
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131145
Entscheidungsdatum
21.12.2016
Rechtssatz
Die Anwendbarkeit von Wettbewerbsregeln wird durch das Bestehen von Regulierungsregeln nicht ausgeschlossen. Vielmehr bleiben die Wettbewerbsregeln anwendbar, soweit im Rahmen der Regulierung Raum für Wettbewerb bleibt. Dies gilt auch für die Beurteilung einer Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Zusammenschluss im Rahmen der Fusionskontrolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131145
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018
Dokumentnummer
JJR_20161221_OGH0002_0160OK00011_16B0000_003