Rechtssatz RS0131181
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131181
Entscheidungsdatum
22.11.2016
Rechtssatz
Eine gegen die Ersichtlichmachung (§ 17 Abs 3 WEG) einer Benützungsregelung gerichtete „Löschungsklage“, mit der ein Verstoß gegen § 38 WEG geltend gemacht wird, ist mangels Verletzung eines dinglichen Rechts keiner Streitanmerkung zugänglich.Eine gegen die Ersichtlichmachung (Paragraph 17, Absatz 3, WEG) einer Benützungsregelung gerichtete „Löschungsklage“, mit der ein Verstoß gegen Paragraph 38, WEG geltend gemacht wird, ist mangels Verletzung eines dinglichen Rechts keiner Streitanmerkung zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131181
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2017
Dokumentnummer
JJR_20161122_OGH0002_0050OB00189_16D0000_001