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Entscheidung 5 Ob 189/16d×

Entscheidung 5 Ob 189/16d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009664 Rechtssatz 18.06.1991Zivilrecht
Eine Benützungsvereinbarung liegt nur dann vor, wenn die Benützungsverhältnisse durch Zuweisung der gemeinschaftlichen Sache oder körperlich begrenzter Teile dieser Sache zur ausschließlichen Benützung durch einen Teilhaber dauernd oder zumindest für eine b …
RS0013598 Rechtssatz 08.11.1967Zivilrecht
Rechte und Pflichten aus einer Vereinbarung über die Benützungsregelung gehen im Zweifel nicht auf die Rechtsnachfolger der Miteigentümer über; hiezu bedürfte es einer ausdrücklichen Vereinbarung.
RS0013602 Rechtssatz 16.11.1955Zivilrecht
Eine zwischen Miteigentümern geschlossene Benützungsvereinbarung hat nur obligatorische Wirkung.
RS0013614 Rechtssatz 02.09.1980Zivilrecht
Das durch ausdrückliche oder schlüssige Vereinbarung über den Gebrauch von Miteigentum begründete Dauerrechtsverhältnis zwischen den Miteigentümern wirkt wohl auch für und gegen einen Gesamtrechtsnachfolger eines Miteigentümers, in Ermangelung einer ausdrüc …
RS0016506 Rechtssatz 21.06.1994Zivilrecht
Klagsanmerkungen sind nur zulässig, soweit sie das Grundbuchsgesetz oder ein anderes Gesetz vorsieht, das festlegt, welche Rechtswirkungen damit begründet werden sollen. Das schließt eine Analogie nicht aus, schränkt sie jedoch auf Klagen ein, deren Anspruc …
RS0060511 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Die Streitanmerkung hat nach § 61 Abs 2 GBG zur Voraussetzung, dass die Wiederherstellung des früheren Buchstandes verlangt wird.
RS0060512 Rechtssatz 15.09.1977Zivilrecht
Voraussetzung für eine Streitanmerkung ist, dass derjenige, der diese Anmerkung anstrebt, in einem bücherlichen Recht verletzt worden ist.
RS0060629 Rechtssatz 23.09.1969Zivilrecht
Es ist ständige Rechtsprechung, dass eine Streitanmerkung bei bloß obligatorischen, auf vertraglicher Grundlage beruhenden Ansprüchen nicht zu bewilligen ist (so SZ 2/7, 5/60, 6/80, 21/105 ua, zuletzt 7 Ob 464/57).
RS0060679 Rechtssatz 24.10.1978Zivilrecht
Anmerkungen gemäß § 20b GBG sind zur Begründung bestimmter, nach den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes oder eines anderen Gesetzes damit verbundener Rechtswirkungen zulässig.
RS0074232 Rechtssatz 12.11.1974Zivilrecht
Die Frage, ob die Streitanmerkung zu bewilligen ist, ist auf Grund des Klagevorbringens und des Urteilsantrages zu entscheiden.
RS0107070 Rechtssatz 30.10.1957Zivilrecht
§ 61 GBG 1955 behandelt nur die Zulässigkeit der Streitanmerkung bei Löschungsklage, regelt aber nicht die materiellrechtliche Frage, wann eine Klage auf Löschung einer ungültigen Eintragung gewährt wird. Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung a …
RS0118532 Rechtssatz 21.10.2003Zivilrecht
Die Ersichtlichmachung einer schriftlichen Benützungsvereinbarung im Grundbuch wirkt nur deklarativ.
RS0126087 Rechtssatz 22.06.2010Zivilrecht
Voraussetzung für eine Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG ist die Verletzung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechts des Klägers.
RS0131181 Rechtssatz 22.11.2016Zivilrecht
Eine gegen die Ersichtlichmachung (§ 17 Abs 3 WEG) einer Benützungsregelung gerichtete „Löschungsklage“, mit der ein Verstoß gegen § 38 WEG geltend gemacht wird, ist mangels Verletzung eines dinglichen Rechts keiner Streitanmerkung zugänglich.