Rechtssatz RS0131209
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131209
Entscheidungsdatum
28.10.2016
Rechtssatz
Die zur Wirksamkeit des Prozessvergleichs entwickelte Rechtsprechung ist nicht auf ein gewillkürtes Formgebot für die Beendigung eines Dienstverhältnisses übertragbar. Eine mündliche Eventualkündigung in einer Tagsatzung ist unwirksam und entspricht nicht einer Vereinbarung der Parteien im Dienstvertrag, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131209
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2018
Dokumentnummer
JJR_20161028_OGH0002_009OBA00057_16X0000_001