Rechtssatz RS0131291
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131291
Entscheidungsdatum
23.02.2017
Rechtssatz
Im Falle der Beschädigung von Transportgütern, die Gegenstand eines Beförderungsvertrags sind, können auch außervertragliche Ansprüche eines geschädigten Dritten nicht auf die Gefährdungshaftung nach dem EKHG gestützt werden.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 18/16k
Entscheidungstext OGH 23.02.2017 2 Ob 18/16k
Beisatz: Auch einem Geschädigten, dem kein vertraglicher Anspruch gegen das Eisenbahnverkehrsunternehmen zusteht, kann der Haftungsausschluss nach § 4 Abs 1 EKHG entgegengehalten werden. (T1)
Beisatz: Hier: Haltern von Wagen. (T2); Veröff: SZ 2017/21
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131291
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2019
Dokumentnummer
JJR_20170223_OGH0002_0020OB00018_16K0000_003