Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 18/16k×

Entscheidung 2 Ob 18/16k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008732 Rechtssatz 01.03.1989Zivilrecht
Bei Dauertatbeständen wie Dauerrechtsverhältnissen ist bei einer Gesetzesänderung der in den zeitlichen Geltungsbereich der neuen Rechtslage reichende Teil des Dauertatbestandes nach dem neuen Gesetz zu beurteilen, wenn für den Übergang nichts anderes vorge …
RS0027415 Rechtssatz 17.04.1969Zivilrecht
Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB ist nicht nur ein Gesetz im formellen Sinn, sondern jede Rechtsvorschrift, die inhaltlich einen Schutzzweck verfolgt (Klang 2. Auflage VI 82).
RS0027539 Rechtssatz 22.06.1978Zivilrecht
Auch eine Betriebsvorschrift, die sich nur an Betriebsangehörige richtet, ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB, wenn sie auf dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde beruht und hiedurch eine Gefährdung von Personen vermieden werden soll (Schischleppli …
RS0029824 Rechtssatz 16.03.1977Zivilrecht
Der vierte Haftungsausschlussgrund des Art 17 Abs 2 CMR setzt nicht das Vorliegen eines Ereignisses voraus, das als "höhere Gewalt" zu qualifizieren ist. Er ist vielmehr schon dann verwirklicht, wenn ein unabwendbares Ereignis (§ 9 EKHG) vorliegt, wenn es d …
RS0033442 Rechtssatz 07.02.1957Zivilrecht
Unter den Begriff "Schutzvorschrift" fallen grundsätzlich alle Vorschriften, die bezwecken, zufälligen Beschädigungen vorzubeugen; die können auch in der Form eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde auftreten (baupolizeiliche Zulassung einer Deckenkonstru …
RS0037610 Rechtssatz 22.03.1950Zivilrecht
Das Gericht ist nicht nur an die klägerischen Sachanträge gebunden, sondern auch an den geltend gemachten Anspruch. Ist kein bestimmter Rechtsgrund geltend gemacht worden, dann verstößt das Gericht nicht gegen die Vorschrift des § 405 ZPO, wenn es unter den …
RS0058206 Rechtssatz 11.05.1967Zivilrecht
Die Unabwendbarkeit eines Ereignisses im Sinne des § 9 EKHG setzt voraus, dass Betriebsunternehmer und Betriebsgehilfen jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben und dass das Unfallsgeschehen auch bei Anwendung äußerster und nach d …
RS0058244 Rechtssatz 19.12.1974Zivilrecht
Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeuges und ein Versagen seiner Verrichtungen schließen die Haftpflicht des Halters auch dann nicht aus, wenn der Halter oder die mit seinem Willen beim Betriebe des Kraftfahrzeuges tätigen Personen die äußerste, nach den …
RS0058255 Rechtssatz 07.06.1979Zivilrecht
Es ist unerheblich, worauf der Fehler in der Beschaffenheit oder das Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeuges beruht.
RS0058326 Rechtssatz 29.03.1979Zivilrecht
Unter dem Begriff "jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" ist die äußerste nach den Umständen des Falles mögliche Sorgfalt zu verstehen.
RS0073763 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
Der Frachtführer wird von der Haftung für den Verlust des Frachtgutes nur befreit, wenn dieser auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, es also dem Frachtführer auch durch Anwendung äußerster, nach den Umständen des Falles möglicher und vernünftigerweise zu …
RS0085007 Rechtssatz 30.11.1967Zivilrecht
Auf die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG ist von Amts wegen nicht Bedacht zu nehmen.
RS0108670 Rechtssatz 28.10.1997Zivilrecht
Der Eigentümer (Mieter, Untermieter) eines Eisenbahnkesselwagens ist nicht Betriebsunternehmer einer Eisenbahn, weil er der Verfügungsgewalt über den Eisenbahnbetrieb - der vor allem auch die Gleisanlagen umfassen muss - ermangelt.
RS0111214 Rechtssatz 21.10.1998Zivilrecht
Die Richtlinie ist grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss von den Mitgliedstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Der Einzelne kann durch die Richtlinie nicht unmittelbar verpflichtet werden; ebensowenig besteht eine unmittel …
RS0114049 Rechtssatz 08.09.2000Zivilrecht
Die Begriffe "Fehler in der Beschaffenheit" und "Versagen der Verrichtungen" umfassen technische Defekte des Fahrzeuges. Dies trifft nicht schon dann zu, wenn das Fahrzeug nicht einem in jeder Beziehung idealem Fahrzeug entspricht. Es genügt, dass das Fahrz …
RS0121126 Rechtssatz 31.08.2006Zivilrecht
Außervertragliche Schadenersatzansprüche im Sinn des § 48 Abs 1 IPRG sind alle Schadenersatzansprüche aus gesetzlicher Schadenshaftung. § 48 Abs 1 IPRG umfasst alle Haftungsarten, gleichgültig, ob es sich um Verschuldens-, Gefährdungs-, Risiko- (oder Erfolg …
RS0131289 Rechtssatz 23.02.2017Zivilrecht
Der Betriebsunternehmer haftet für typische Gefahrenmomente der in seiner Verfügungsgewalt stehenden Schienentrasse.
RS0131290 Rechtssatz 23.02.2017Zivilrecht
Nicht nur das Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern auch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist „befördernde Eisenbahn“ iSd § 4 Abs 1 EKHG und kann sich gegenüber dem Vertragspartner des Eisenbahnverkehrsunternehmens auf den Haftungsausschluss berufen.
RS0131291 Rechtssatz 23.02.2017Zivilrecht
Im Falle der Beschädigung von Transportgütern, die Gegenstand eines Beförderungsvertrags sind, können auch außervertragliche Ansprüche eines geschädigten Dritten nicht auf die Gefährdungshaftung nach dem EKHG gestützt werden.
RS0131292 Rechtssatz 23.02.2017Zivilrecht
Wurden Eisenbahnwagen nicht als Beförderungsgut aufgegeben, sondern der Eisenbahn als Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt, kommt auf den betreffenden Schadensfall nicht das Beförderungsrecht der CIM, sondern das Wagenverwendungsrecht der CUV zur Anwen …
RS0131293 Rechtssatz 23.02.2017Zivilrecht
Art 4 § 1 CUV regelt die Haftung des verwendenden Eisenbahnverkehrsunternehmens bei Beschädigung eines Wagens in gleicher Weise wie jene des Beförderers in Art 24 § 1 CIM: Das den Wagen verwendende Eisenbahnverkehrsunternehmen haftet für Schäden an verwende …
RS0131294 Rechtssatz 23.02.2017Zivilrecht
Gemäß Art 10 § 3 CUV kann sich der Infrastrukturbetreiber, wenn er wegen Verlusts oder Beschädigung des verwendeten Wagens direkt in Anspruch genommen wird, auf die Haftungsvoraussetzungen und ‑beschränkungen des Art 4 CUV und des Verwendungsvertrags berufe …
RS0131295 Rechtssatz 23.02.2017Zivilrecht
Aus § 19 Abs 3 EisbG ergibt sich die Verpflichtung des Eisenbahnverkehrsunternehmens zur betriebs‑ und verkehrstechnischen Sicherung.