Rechtssatz RS0131344
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131344
Entscheidungsdatum
27.01.2017
Rechtssatz
Eine Klausel in AGB, die den Kunden abweichend von § 1424 ABGB das Risiko einer schwierigen Zuordnung von Überweisungen, die keine näheren Angaben zum Absender oder Vertragskonto enthalten, einseitig anlastet, ist gröblich benachteiligend.cEine Klausel in AGB, die den Kunden abweichend von Paragraph 1424, ABGB das Risiko einer schwierigen Zuordnung von Überweisungen, die keine näheren Angaben zum Absender oder Vertragskonto enthalten, einseitig anlastet, ist gröblich benachteiligend.c
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131344
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2017
Dokumentnummer
JJR_20170127_OGH0002_0080OB00132_15T0000_001