Rechtssatz RS0131376
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131376
Entscheidungsdatum
01.03.2017
Rechtssatz
Während des Verfahrens auf Anfechtung der Beschlüsse der Klägerin auf Kündigung des bisherigen Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters ist der bisherige Verwalter iSd § 1424 ABGB nicht als Machthaber der Klägerin anzusehen, die Zahlungen der Beklagten auf das von ihm eingerichtete Anderkonto wirkten daher nicht schuldbefreiend. Ein Fall des zu schützenden Vertrauens liegt nicht vor, wenn die vertretungsberechtigte neue Verwalterin die Wohnungseigentümer über den ihr erteilten Verwaltungsauftrag informiert und aufgefordert hat, allfällige Zahlungsaufträge an den früheren Verwalter rechtzeitig zu kündigen.Während des Verfahrens auf Anfechtung der Beschlüsse der Klägerin auf Kündigung des bisherigen Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters ist der bisherige Verwalter iSd Paragraph 1424, ABGB nicht als Machthaber der Klägerin anzusehen, die Zahlungen der Beklagten auf das von ihm eingerichtete Anderkonto wirkten daher nicht schuldbefreiend. Ein Fall des zu schützenden Vertrauens liegt nicht vor, wenn die vertretungsberechtigte neue Verwalterin die Wohnungseigentümer über den ihr erteilten Verwaltungsauftrag informiert und aufgefordert hat, allfällige Zahlungsaufträge an den früheren Verwalter rechtzeitig zu kündigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131376
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2019
Dokumentnummer
JJR_20170301_OGH0002_0050OB00194_16I0000_001