Rechtssatz RS0131569
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131569
Entscheidungsdatum
24.05.2017
Rechtssatz
Eine Regelung in einem Kollektivvertrag, die die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen vom Vorliegen eines Sozialplans abhängig gemacht, dem „der Betriebsrat zugestimmt hat“, stellt eine unzulässige Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft dar und ist wegen Verstoßes gegen absolut zwingende Normen des ArbVG nichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131569
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2017
Dokumentnummer
JJR_20170524_OGH0002_009OBA00153_16I0000_001