Rechtssatz RS0131572
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131572
Entscheidungsdatum
23.09.2025
Rechtssatz
Nach § 28a KSchG unterliegt auch eine durch ein Schreiben oder eine Mitteilung erklärte Änderung eines bestimmten Vertragspunkts unterliegt der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 28 KSchG. Dessen Voraussetzungen sind etwa auch dann erfüllt, wenn eine vom Unternehmer angekündigte Vorgangsweise bei der Handhabung einer Vertragsbestimmung zahlreiche Kunden eines Unternehmens betrifft.Nach Paragraph 28 a, KSchG unterliegt auch eine durch ein Schreiben oder eine Mitteilung erklärte Änderung eines bestimmten Vertragspunkts unterliegt der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Paragraph 28, KSchG. Dessen Voraussetzungen sind etwa auch dann erfüllt, wenn eine vom Unternehmer angekündigte Vorgangsweise bei der Handhabung einer Vertragsbestimmung zahlreiche Kunden eines Unternehmens betrifft.
Entscheidungstexte
- 9 Ob 14/17z
Entscheidungstext OGH 24.05.2017 9 Ob 14/17z
Beisatz: So schon 10 Ob 13/17k. (T1); Veröff: SZ 2017/62
- 4 Ob 184/24y
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.03.2025 4 Ob 184/24y
- 9 Ob 43/25a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.09.2025 9 Ob 43/25a
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131572
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2025
Dokumentnummer
JJR_20170524_OGH0002_0090OB00014_17Z0000_002