Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 184/24y×

Entscheidung 4 Ob 184/24y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000534 Rechtssatz 30.11.1983Zivilrecht
Die Beschreibung der geschuldeten Leistung hat zwar, soweit dies ihrer Natur nach möglich ist, so genau wie möglich zu erfolgen, hinlänglich bestimmt ist aber zB die in einem Exekutionstitel enthaltene Verpflichtung zur Vornahme aller zu einem bestimmten Zw …
RS0001172 Rechtssatz 28.05.1952Zivilrecht
Die Unmöglichkeit einer Handlung (zB wenn diese nicht allein vom Willen des Verpflichteten, sondern auch vom Willen Dritten abhängig ist) muß von amts wegen berücksichtigt werden. Der Verpflichtete muß sie nicht mittels Einwendungen geltend machen.
RS0004396 Rechtssatz 30.05.1962Zivilrecht
Hängt die zu erzwingende Handlung nicht ausschließlich vom Willen des Verpflichteten ab, ist also die Zustimmung anderer Personen erforderlich, kann eine Exekution nach § 354 EO nicht geführt werden, mag die Notwendigkeit der Zustimmung anderer Personen auc …
RS0004468 Rechtssatz 30.03.1966Zivilrecht
Hat der Verpflichtete eine Tür an einem abgesperrten Ort aufbewahrt, kann - wenn für die Abnahme dieser Tür kein eigener Exekutionstitel vorliegt - der Auftrag zur Einhängung dieser Tür nur von ihm selbst befolgt werden.
RS0004742 Rechtssatz 11.03.1953Zivilrecht
Ein Exekutionstitel, der auf "Unterfertigung aller Urkunden, welche zur Erlangung des Gewerberechtes der Rückstellungswerber, wie es der geschädigte Eigentümer bis 1938 besessen habe, erforderlich seien" lautet, ist hinreichend bestimmt. Die betreibende Par …
RS0065536 Rechtssatz 13.01.1987Zivilrecht
§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG kommt insbesondere auch bei der Verlängerung von Vertragsverhältnissen in Betracht.
RS0079737 Rechtssatz 04.04.1978Zivilrecht
Die Berechtigung des Begehrens nach Urteilsveröffentlichung hängt davon ab, ob ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Aufklärung des Publikums im begehrten Ausmaße besteht.
RS0121961 Rechtssatz 20.03.2007Zivilrecht
Die beanstandete Verhaltensweise muss für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist.
RS0121963 Rechtssatz 20.03.2007Zivilrecht
Zweck der Urteilsveröffentlichung ist es, über die Rechtsverletzung aufzuklären und den beteiligten Verkehrskreisen Gelegenheit zu geben, sich entsprechend zu informieren, um vor Nachteilen geschützt zu sein. An diesen Zwecken gemessen ist die begehrte Verö …
RS0123499 Rechtssatz 23.04.2008Zivilrecht
Was unter den (auch noch in den §§ 879 Abs 3 ABGB und 28 KSchG verwendeten) Begriffen „Allgemeine Geschäftsbedingungen" und „Vertragsformblätter" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht definiert. Im Hinblick auf eine teleologische Verwandtschaft zwisch …
RS0127099 Rechtssatz 18.07.2011Zivilrecht
Ein „Widerspruchsrecht“ in den AGB verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG, wenn nicht sowohl die Widerspruchsmöglichkeit als auch die Frist bereits in den Vertragstext aufgenommen werden; es reicht nicht aus, dass der Unternehmer - ohne eine solche Vereinbarung …
RS0131383 Rechtssatz 21.03.2017Zivilrecht
§ 28a KSchG erfasst alle weitergehenden gesetzlichen Maßnahmen, die dem Schutz der Verbraucher in den einzelnen in dieser Bestimmung taxativ aufgezählten Schutzbereichen dienen. Es kommen daher auch gesetzliche Gebote oder Verbote nach dem ABGB in Frage. Di …
RS0131572 Rechtssatz 24.05.2017Zivilrecht
Nach § 28a KSchG unterliegt auch eine durch ein Schreiben oder eine Mitteilung erklärte Änderung eines bestimmten Vertragspunkts unterliegt der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 28 KSchG. Dessen Voraussetzungen sind etwa auch dann erfüll …
RS0135360 Rechtssatz 18.03.2025Zivilrecht
Eine mit einer Irreführung verbundene Geschäftspraktik durch unzulässige Beeinflussung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen allen Kunden suggeriert, dass sie sich gegen eine von ihm vertragswidrig vorgenommenen Entgeltänderung nur mit Kündigung wehren …