Rechtssatz RS0004468
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004468
Geschäftszahl
3Ob37/66 (3Ob49/66); 4Ob184/24y
Entscheidungsdatum
18.03.2025
Rechtssatz
Hat der Verpflichtete eine Tür an einem abgesperrten Ort aufbewahrt, kann - wenn für die Abnahme dieser Tür kein eigener Exekutionstitel vorliegt - der Auftrag zur Einhängung dieser Tür nur von ihm selbst befolgt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0004468
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2025
Dokumentnummer
JJR_19660330_OGH0002_0030OB00037_6600000_001