- 5 Ob 217/16x
Entscheidungstext OGH 20.07.2017 5 Ob 217/16x
Beisatz: Wird eine von Gesetzes wegen ohnehin eintretende Rechtsfolge nicht ausreichend deutlich gemacht, liegt darin keine Intransparenz iSd § 6 Abs 3 KschG. (T1)
Beisatz: Dies gilt aber nur, soweit die Rechtslage durch die Klausel nicht verschleiert wird. (T2)
- 2 Ob 155/16g
Entscheidungstext OGH 14.12.2017 2 Ob 155/16g
nur: Eine Formulierung ist grundsätzlich unbedenklich, wenn sie keine Willenserklärung des Verbrauchers enthält, sondern bloß dessen Aufklärung dient. (T3)
Beisatz: Dies gilt aber nicht, wenn die Klausel dahin verstanden werden kann, dass der Verbraucher über eine Regelung nicht bloß informiert wird, sondern ihr – durch Akzeptieren der AGB – auch zustimmt. (T4)
Beisatz: Hier: Information über bzw. Zustimmung zur Datenübermittlung (Klauseln 6 und 9). (T5)
Veröff: SZ 2017/143
- 8 Ob 24/17p
Entscheidungstext OGH 20.12.2017 8 Ob 24/17p
Auch
- 10 Ob 60/17x
Entscheidungstext OGHOGH 20.02.2018 10 Ob 60/17x
Veröff: SZ 2018/10
- 9 Ob 19/20i
Entscheidungstext OGH 29.09.2020 9 Ob 19/20i
Beis wie T4; Beisatz: Hier: AGB einer Bank - Verbandsprozess. (T6)
- 2 Ob 184/20b
Entscheidungstext OGH 21.10.2021 2 Ob 184/20b
- 3 Ob 161/21d
Entscheidungstext OGH 25.11.2021 3 Ob 161/21d
nur T3
- 8 Ob 125/21x
Entscheidungstext OGH 25.01.2022 8 Ob 125/21x
Beis wie T4; Beisatz: Hier: Ein als „Hinweis“ titulierter Vertragsbestandteil (Klausel 2); Eine Tatsachenbestätigung, die in einem Vertragsformular zum Abschluss eines Schuldverhältnisses enthalten ist (Klausel 1). (T7)
- 6 Ob 106/22i
Entscheidungstext OGH 14.09.2022 6 Ob 106/22i
Beis wie T4; Beisatz: Hier: Präambel, die neben der Zustimmungsfiktion auch einen ausdrücklichen Hinweis darauf enthielt, dass der Anhang (als Ganzes) Bestandteil des Mietvertrags und der AGB ist und seine Regelungen gegenüber den AGB Vorrang haben. (T8)
- 7 Ob 112/22d
Entscheidungstext OGH 23.11.2022 7 Ob 112/22d
Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Datenschutzhinweis einer Versicherung. (T9)
- 7 Ob 206/22b
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.02.2023 7 Ob 206/22b
vgl; Beisatz wie T4
- 2 Ob 11/23s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.02.2023 2 Ob 11/23s
vgl; Beisatz: Hier: Mitteilung zur „Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie“ samt „Zustimmen“-Button bei Messenger-Dienst. als über eine bloße Aufklärung hinausgehend qualifiziert. (T10)
- 4 Ob 232/22d
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.04.2023 4 Ob 232/22d
Beisatz wie T4: Hier: AGB zu Gutscheinkarte - Verbandsprozess (T11)
- 6 Ob 215/22v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.06.2023 6 Ob 215/22v
vgl; Beisatz wie T2
- 9 Ob 23/23g
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.07.2023 9 Ob 23/23g
Beisatz: Die Klausel zielt erkennbar darauf ab, die Haftung der Beklagten für den Verbraucher zugefügte Personenschäden einzuschränken. Sie kann auch nicht als bloßer Warnhinweis (im Sinne einer Wissenserklärung) verstanden werden, weil sie eine klare Rechtsfolge, nämlich den Ausschluss der Schadenersatzpflicht der Beklagten anordnet. (T12)
Anm: Vgl auch 2 Ob 11/23s [Rz 7f].
- 9 Ob 34/24a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.04.2024 9 Ob 34/24a
Beisatz wie T3
Beisatz: Gehen allerdings solche Informationsklauseln über eine bloße Aufklärung des Verbrauchers hinaus und gestalten den Vertragsinhalt – wobei (auch) die Prüfung dieser Frage nach der im Verbandsprozess gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung zu erfolgen hat –, können diese Regelungen Gegenstand der Verbandsklage nach § 28 Abs 1 KSchG sein. (T13)
Beisatz: Hier: Klausel als rechtliche Grundlage für Servicegebühr. (T14)
- 2 Ob 45/25v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 29.04.2025 2 Ob 45/25v
- 5 Ob 191/24k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.06.2025 5 Ob 191/24k
vgl; Beisatz: Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel (Klausel 8) in einem Kreditkartenvertrag betreffend Zahlungsanweisungen des Inhabers einer Kreditkarte in Fremdwährungen. (T15)
- 9 Ob 48/25m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.07.2025 9 Ob 48/25m
nur T3
- 2 Ob 168/25g
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.11.2025 2 Ob 168/25g
Beisatz wie T4; Beisatz wie T13
Beisatz: Hier: Ausführungen auf der Website der Beklagten unter der Rubrik „FAQ“ zum für die Müllentsorgung zu entrichtenden Entgelt. (T17)
- 2 Ob 202/25g
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.02.2026 2 Ob 202/25g
Beisatz: Hier: Teil eines Informationsblattes einer Fluglinie, das nicht Bestandteil des Buchungsvorgangs und damit des abgeschlossenen Vertrags ist. (T18)
- 7 Ob 176/24v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 15.04.2026 7 Ob 176/24v
Beisatz wie T3; Beisatz wie T4; Beisatz wie T13
Beisatz: Hier: Klauseln einer Aktiengesellschaft, die nach ihren Statuten Feriendörfer, Apartmentanlagen, Hotels und ähnliche Einrichtungen erstellt, erwirbt, mietet, verwaltet und betreibt, um diese in erster Linie ihren Aktionären und Partnern zu möglichst vorteilhaften Konditionen zur Verfügung zu stellen. (T19)
- 4 Ob 170/25s
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.05.2026 4 Ob 170/25s
Beisatz wie T4; Beisatz wie T13
Beisatz: Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel einer Fluglinie betreffend die Steuern und Abgaben des Ticketpreises. (T20)