Rechtssatz RS0131701
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131701
Entscheidungsdatum
20.07.2026
Rechtssatz
Das HUP 2007 ist allseitig und ohne Rücksicht darauf anwendbar, ob die von ihm erfassten Sachverhalte irgendwelche räumlichen oder persönlichen Beziehungen zu einem anderen Vertragsstaat als dem Gerichtsstaat haben. Das vom Protokoll bestimmte Unterhaltsstatut braucht nicht das Recht eines Vertragsstaats zu sein. Der Begriff Nichtvertragsstaat schließt die durch den Beitritt zur EU zum Protokoll nicht gebundenen Mitgliedsstaaten (Dänemark und Vereinigtes Königreich) ein, solange diese sich am Protokoll nicht beteiligen, sodass es auch im Verhältnis zu diesen beiden Staaten anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 104/17s
Entscheidungstext OGH 20.09.2017 3 Ob 104/17s
Veröff: SZ 2017/95
- 2 Ob 10/23v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.02.2023 2 Ob 10/23v
Beisatz: Hier: Unterhaltsanspruch eines in Österreich lebenden Kindes gegen den in Dänemark lebenden Kindesvater. (T1)
Anm: So bereits 3 Ob 104/17s.
- 9 Ob 110/24b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 26.08.2025 9 Ob 110/24b
- 3 Ob 75/26i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 20.07.2026 3 Ob 75/26i
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131701
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Dokumentnummer
JJR_20170920_OGH0002_0030OB00104_17S0000_001