Rechtssatz RS0131754
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131754
Entscheidungsdatum
15.11.2017
Rechtssatz
§ 25b Abs 2 IO ist auf einen Vertrag über die Organisation einer Fußballmeisterschaft, in dem ein „Zwangsabstieg“ im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen teilnehmenden Verein vorgesehen ist, nicht anwendbar.Paragraph 25 b, Absatz 2, IO ist auf einen Vertrag über die Organisation einer Fußballmeisterschaft, in dem ein „Zwangsabstieg“ im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen teilnehmenden Verein vorgesehen ist, nicht anwendbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131754
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Dokumentnummer
JJR_20171115_OGH0002_0010OB00153_17G0000_001