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Rechtssatz RS0131768

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0131768

Geschäftszahl

10Ob44/17v

Entscheidungsdatum

14.11.2017

Rechtssatz

Die Wortfolge „ausdrücklicher Kreditvertrag“ in Paragraph 18, Absatz eins, VKrG schließt das konkludente Zustandekommen einer Überziehungsmöglichkeit als Sonderform des Kreditvertrags nicht aus. Entscheidend für die Abgrenzung zur Überschreitung iSd Paragraph 23, VKrG ist es, dass eine Vereinbarung dem Verbraucher von vornherein einen Kreditrahmen gewährt, innerhalb dessen er frei entscheiden kann, ob und in welcher Höhe er den Kredit abruft. Ein Überziehungskredit iSd Paragraph 18, Absatz eins, VKrG kommt auch dann wirksam zustande, wenn die Bank den ausdrücklichen, eine bestimmte Summe nennenden Antrag des Verbrauchers auf Einräumung oder Erweiterung eines Überziehungsrahmens konkludent annimmt, indem sie die beanspruchte Überziehung tatsächlich gewährt.

Entscheidungstexte

  • 10 Ob 44/17v
    Entscheidungstext OGH 14.11.2017 10 Ob 44/17v
    Veröff: SZ 2017/125

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131768

Im RIS seit

15.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021

Dokumentnummer

JJR_20171114_OGH0002_0100OB00044_17V0000_001