Rechtssatz RS0131864
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131864
Entscheidungsdatum
21.12.2017
Rechtssatz
War bei Einlangen des Grundbuchgesuchs eine Schwägerschaft zufolge Auflösung der sie begründenden Ehe (durch Tod) nicht mehr aufrecht, können die ehemaligen Schwiegereltern/‑kinder nicht mehr zu den in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen zählen.War bei Einlangen des Grundbuchgesuchs eine Schwägerschaft zufolge Auflösung der sie begründenden Ehe (durch Tod) nicht mehr aufrecht, können die ehemaligen Schwiegereltern/‑kinder nicht mehr zu den in Paragraph 364 c, letzter Satz ABGB genannten Personen zählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131864
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018
Dokumentnummer
JJR_20171221_OGH0002_0050OB00143_17S0000_001