Rechtssatz RS0131931
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131931
Entscheidungsdatum
29.11.2017
Rechtssatz
Auch den Bedrohten trifft die Behauptungs- und Beweispflicht für die Anfechtbarkeit des Vergleichs. Auch ihm steht das Recht zu, in Analogie zu § 872 ABGB statt der Auflösung des Vertrags eine Anpassung zu begehren.Auch den Bedrohten trifft die Behauptungs- und Beweispflicht für die Anfechtbarkeit des Vergleichs. Auch ihm steht das Recht zu, in Analogie zu Paragraph 872, ABGB statt der Auflösung des Vertrags eine Anpassung zu begehren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131931
Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021
Dokumentnummer
JJR_20171129_OGH0002_0080OB00106_17X0000_001