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Entscheidung 8 Ob 106/17x×

Entscheidung 8 Ob 106/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014757 Rechtssatz 20.03.1985Zivilrecht
Auch ein Vergleich über die Scheidungsfolgen nach § 55a Abs 2 EheG kann wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit (Wucher) angefochten werden.
RS0014762 Rechtssatz 29.12.1954Zivilrecht
Ob eine List einen Einfluss auf die Willensbildung des anderen hatte, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage.
RS0014772 Rechtssatz 02.09.1980Zivilrecht
Die für die Vertragsanpassung wegen Irrtums oder Arglist anzuwendende Methode der Ermittlung der Höhe der Vergütung ist gleich jener der Preisminderung bei der Gewährleistung ("relative Berechnungsmethode").
RS0014775 Rechtssatz 01.03.1967Zivilrecht
Wenn sich die Irreführung nur auf einen Teil des Vertrages bezieht, kann regelmäßig nur der vom Irrtum betroffene Teil des Vertrages angefochten werden, es sei denn, dass eine Sonderung vom ganzen Vertrag dem Willen der Parteien widerspricht.
RS0014776 Rechtssatz 30.10.1969Zivilrecht
Ob der Irreführende absichtlich oder doch bewußt vorgegangen ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung.
RS0014779 Rechtssatz 02.03.1977Zivilrecht
Der listig Irregeführte kann auch ohne Anfechtung des Vertrages Schadenersatz fordern.
RS0014780 Rechtssatz 10.07.1986Zivilrecht
Der listig Irreführende kann dem Begehren des Vertragspartners auf angemessene Vergütung nach § 872 ABGB (Vertragsanpassung) die Einwendung, dass er den Vertrag anders nicht geschlossen hätte, nur entgegensetzen, wenn durch die begehrte Anpassung wesentlich …
RS0014792 Rechtssatz 10.07.1986Zivilrecht
Der listig Irregeführte ist für die Voraussetzungen der §§ 870 und 872 ABGB behauptungspflichtig und beweispflichtig. Es ist aber Sache des Täuschenden, Tatsachen zu behaupten und erforderlichenfalls auch zu beweisen, aus denen sich ein zuverlässiger Schlus …
RS0014815 Rechtssatz 16.05.1956Zivilrecht
Begehren auf Nichtigerklärung eines Vertrages (bzw. auf Ausspruch der Nichtigkeit der Vertrages) wegen Zwanges (Drohung) ist ein Rechtsgestaltungsbegehren.
RS0014818 Rechtssatz 17.02.1966Zivilrecht
Unzulässigkeit der Teilanfechtung eines einheitlichen Vertrages (Scheidungsvergleich).
RS0014821 Rechtssatz 23.01.1975Zivilrecht
List ist bewusste Täuschung (Betrug) und setzt daher ein für die Entstehung des Irrtums vorsätzliches, ja ihn bezweckendes Verhalten des Irreführenden voraus.
RS0014822 Rechtssatz 24.04.1990Zivilrecht
Eine Teilanfechtung eines Vertrages ist aber nur möglich, wenn die aus dem Vertrag gebührenden Leistungen nach allgemeine Regeln teilbar sind, also der andere Teil den Vertrag auch ohne den ungültigen Teil geschlossen hätte. Die Anfechtung einer einzelnen K …
RS0016237 Rechtssatz 07.09.1978Zivilrecht
Vertragsanpassung ist nur bei einem unwesentlichen Irrtum und nur dann möglich, wenn der Gegner im Zeitpunkt des Kontrahierens hypothetisch den Willen gehabt hätte, gegebenenfalls auch zu den Bedingungen, die der andere Teil nunmehr durchzusetzen bestrebt i …
RS0106968 Rechtssatz 05.12.1996Zivilrecht
Der Scheidungsfolgenvergleich ist nicht nur Scheidungsvoraussetzung und allenfalls Exekutionstitel, sondern auch privatrechtlicher Vertrag, der die Ehegatten auch ohne Einhaltung der im § 55a Abs 2 EheG geforderten Form an die Vereinbarung privatrechtlich b …
RS0131931 Rechtssatz 29.11.2017Zivilrecht
Auch den Bedrohten trifft die Behauptungs- und Beweispflicht für die Anfechtbarkeit des Vergleichs. Auch ihm steht das Recht zu, in Analogie zu § 872 ABGB statt der Auflösung des Vertrags eine Anpassung zu begehren.