Rechtssatz RS0132054
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132054
Entscheidungsdatum
10.03.2026
Rechtssatz
Bevor vom Regelfall der beiderseitigen Obsorge abgewichen werden darf, hat bei ausreichender Aussicht auf Erfolg eine fachkundige Beurteilung dahin zu erfolgen, ob die Anordnung von Maßnahmen iSd § 107 Abs 3 AußStrG eine Verbesserung der Gesprächssituation und die Herstellung einer ausreichenden Kommunikationsbasis erwarten lässt.Bevor vom Regelfall der beiderseitigen Obsorge abgewichen werden darf, hat bei ausreichender Aussicht auf Erfolg eine fachkundige Beurteilung dahin zu erfolgen, ob die Anordnung von Maßnahmen iSd Paragraph 107, Absatz 3, AußStrG eine Verbesserung der Gesprächssituation und die Herstellung einer ausreichenden Kommunikationsbasis erwarten lässt.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 152/17m
Entscheidungstext OGH 26.01.2018 8 Ob 152/17m
Beisatz: An die erforderliche Aussicht auf Erfolg sind keine strengen Anforderungen zu stellen; sie ist im Zweifel zu bejahen. (T1)
- 1 Ob 8/26x
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 10.03.2026 1 Ob 8/26x
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132054
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2026
Dokumentnummer
JJR_20180126_OGH0002_0080OB00152_17M0000_001