Rechtssatz RS0132064
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132064
Entscheidungsdatum
29.08.2022
Rechtssatz
§ 237 AktG ist bei der GmbH analog anzuwenden. Dies gilt sowohl für die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf den Hauptgesellschafter bzw eine Konzerngesellschaft als auch für die Übertragung an einen unabhängigen Dritten.Paragraph 237, AktG ist bei der GmbH analog anzuwenden. Dies gilt sowohl für die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf den Hauptgesellschafter bzw eine Konzerngesellschaft als auch für die Übertragung an einen unabhängigen Dritten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132064
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2022
Dokumentnummer
JJR_20180426_OGH0002_0060OB00038_18H0000_002