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Entscheidung 6 Ob 38/18h×

Entscheidung 6 Ob 38/18h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005275 Rechtssatz 10.11.1954Zivilrecht
Zum Begriff des unwiederbringlichen Schadens im Sinne des § 381 Z 2 EO (Befahren einer Wiese).
RS0005295 Rechtssatz 25.01.1968Zivilrecht
Der allgemeine Hinweis auf eine in abstracto mögliche Gefährdung des Anspruches ersetzt nicht die im Gesetz geforderte Behauptung von Tatsachen, die die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Abwendung eines unwiederbringlichen Schadens nötig erscheine …
RS0049411 Rechtssatz 16.07.1952Zivilrecht
Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH darf bei der Feststellung der Bilanz und des Geschäftsberichtes, auch wenn ihn selbst betreffende Bemängelungen erhoben sind, mitstimmen. Dagegen besteht kein Stimmrecht für den geschäftsführenden Gesellschaft …
RS0059942 Rechtssatz 31.03.1977Zivilrecht
Der einzelne Gesellschafter kann auf die Geschäftsführung nur dadurch Einfluß nehmen, daß er sein Stimmrecht in der zur Willensbildung der Gesellschaft erforderlichen und im Gesetz bzw im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Weise ausübt; das Gesetz räumt ihm …
RS0060326 Rechtssatz 22.06.1960Zivilrecht
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG.
RS0103746 Rechtssatz 11.03.1996Zivilrecht
Beim Begriff der Vermögensübertragung im Sinne dieser Gesetzesstelle kommt es nur auf die Aktiven der Gesellschaft an; dabei reicht es aus, wenn der wesentliche Teil dieser Vermögensaktiven erfaßt ist. Für die nähere Abgrenzung ist darauf abzustellen, ob so …
RS0127004 Rechtssatz 16.06.2011Zivilrecht
Die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung erfolgt mangels anderweitiger Festlegung in der Satzung mit einfacher Mehrheit.
RS0127005 Rechtssatz 16.06.2011Zivilrecht
Die Aufgabe des Vorsitzenden der Generalversammlung ist es ‑ mangels anderer Regelung in der Satzung - den Ablauf der Generalversammlung festzulegen, die Abstimmungen durchzuführen sowie gegebenenfalls die Verhandlungs‑ und Abstimmungsergebnisse festzustell …
RS0132063 Rechtssatz 26.04.2018Zivilrecht
Beisatz: Im Gegensatz zur „Holzmüller-Doktrin“ ist die Zustimmung der Hauptversammlung nach § 237 Abs 1 AktG Voraussetzung für die Wirksamkeit des Übertragungsvertrags. Mit „Übertragung“ ist nicht erst die (sachenrechtliche) Verfügung, sondern bereits das V …
RS0132064 Rechtssatz 26.04.2018Zivilrecht
§ 237 AktG ist bei der GmbH analog anzuwenden. Dies gilt sowohl für die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf den Hauptgesellschafter bzw eine Konzerngesellschaft als auch für die Übertragung an einen unabhängigen Dritten.
RS0132065 Rechtssatz 26.04.2018Zivilrecht
§ 42 Abs 4 GmbHG spricht lediglich davon, dass das Gericht die Ausführung des angefochtenen Beschlusses aufschieben kann, trifft aber keine ausdrückliche Aussage darüber, gegen wen die einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Wenngleich die Gesellschaft …