Rechtssatz RS0103746
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103746
Entscheidungsdatum
26.04.2018
Rechtssatz
Beim Begriff der Vermögensübertragung im Sinne dieser Gesetzesstelle kommt es nur auf die Aktiven der Gesellschaft an; dabei reicht es aus, wenn der wesentliche Teil dieser Vermögensaktiven erfaßt ist. Für die nähere Abgrenzung ist darauf abzustellen, ob so viele und solche Aktiven veräußert werden, daß die Veräußerung als solche - also ohne weitere Maßnahmen - materiell eine Änderung des Unternehmensgegenstands der Aktiengesellschaft bewirken würde oder sachlich eine Abwicklung der Gesellschaft praktisch vorwegnimmt. Dieser Tatbestand ist von einer Reihe von Sachverhaltsfragen - etwa von den Aktiven der Gesellschaft, somit dem faktischen und rechtlichen Ist-Statuts bei Beginn der Veräußerungsmaßnahmen - abhängig und im Streitfall regelmäßig ohne Beiziehung eines Sachverständigen nicht zu lösen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 566/95
Entscheidungstext OGH 11.03.1996 1 Ob 566/95
- 6 Ob 38/18h
Entscheidungstext OGH 26.04.2018 6 Ob 38/18h
Auch; nur: Beim Begriff der Vermögensübertragung im Sinne dieser Gesetzesstelle kommt es nur auf die Aktiven der Gesellschaft an; dabei reicht es aus, wenn der wesentliche Teil dieser Vermögensaktiven erfaßt ist. Für die nähere Abgrenzung ist darauf abzustellen, ob so viele und solche Aktiven veräußert werden, daß die Veräußerung als solche - also ohne weitere Maßnahmen - materiell eine Änderung des Unternehmensgegenstands der Aktiengesellschaft bewirken würde oder sachlich eine Abwicklung der Gesellschaft praktisch vorwegnimmt. (T1)
Beisatz: Nicht erforderlich ist, dass auch (Teile der) Passiva übernommen werden. (T2)
Beisatz: § 237 AktG erfasst sowohl die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf den Hauptgesellschafter bzw eine Konzerngesellschaft als auch jene an einen unabhängigen Dritten. (T3)
Veröff: SZ 2018/33
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103746
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020
Dokumentnummer
JJR_19960311_OGH0002_0010OB00566_9500000_001